Was gilt als Berufsnachweis? Wie kann ich ihn einreichen?

Geändert am Do, 18 Dez um 12:16 NACHMITTAGS

Sie können den Nachweis ganz einfach unter Mein Profil z.B. als PDF oder Foto hochladen. Nach Überprüfung wird Ihr Zugang dauerhaft freigeschaltet.

Als Berufsnachweis akzeptieren wir:

  • Ärztinnen/Ärzte, Zahnärztinnen/Zahnärzte, Tierärztinnen/Tierärzte und Apothekerinnen/Apotheker
    EFN (Einheitliche Fortbildungsnummer), Arztausweis, Approbations-/Facharzturkunde, Rezept/Praxisbriefbogen mit Praxis-Stempel und Unterschrift.
    Nicht ausreichend: Screenshot/URL einer Webseite, Blanko-Briefbogen, Lebenslauf, Arbeitsvertrag
  • Physician Assistant
    Bachelor-Zeugnis der Physician Assistance (B.Sc.), Bescheinigung des Arbeitgebers
    Nicht ausreichend: Screenshot/URL einer Website, Lebenslauf, Gehaltsabrechnung, Arbeitsvertrag
  • Pharmazeutische Industrie
    Abschlusszeugnis Pharmareferent(in), Visitenkarte (wenn von dienstl. E-Mail-Adresse aus zugesendet), Signatur dienstl. E-Mail-Adresse, Bescheinigung des Arbeitgebers
    Nicht ausreichend: Screenshot/URL einer Webseite oder Visitenkarte über private E-Mail-Adresse, Arbeitsvertrag


Bitte beachten Sie: 

  • Bei abweichendem Namen auf dem Berufsnachweis ist bitte auch eine amtliche Bestätigung der Namensänderung (Heiratsurkunde o.ä.) beizufügen.
  • Falls Ihr Berufsnachweis in einer anderen Sprache als Deutsch verfasst wurde, senden Sie bitte eine beglaubigte Kopie (zusätzlich) auf Deutsch ein.

 

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